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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Stand 08/2018

1. Allgemeines

Diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden rechtsverbindlich. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Der Kunde verzichtet auf eigene Einkaufsbedingungen, wenn er nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht und Sondervereinbarungen wünscht.


2. Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Angaben, wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in Musterbüchern, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Derartige Angaben sind nicht als Beschaffenheitsgarantien zu verstehen. Das gleiche gilt für Angaben unserer Lieferanten. Modelle und Zeichnungen bleiben unser Eigentum.


3. Auftragsbestätigung

Aufträge werden von uns schriftlich bestätigt. Weitere Abreden, Garantien usw. bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.  Beanstandungen von Bestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche ab Erhalt der Bestätigung, mündlich oder schriftlich geltend zu machen.  Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen. Von uns schriftlich angebotene Verkaufspreise gelten dann als Festpreise, wenn unser Angebot unverzüglich innerhalb von 10 Tagen bzw. innerhalb der Gültigkeitsfrist des Angebots unverändert durch mündliche bzw. schriftliche Bestellung angenommen wird.


4. SCHUFA-Information

Wir sind berechtigt, vor Einrichtung eines kündbaren Kundenkontos bzw. vor Durchführung der Bestellung bei der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, eine Auskunft einzuholen. Im Falle nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Forderungsbetrag nach Kündigung bei unbestrittener Forderung) sind wir berechtigt, diese Informationen an die SCHUFA zu übermitteln.

Bis zur endgültigen Abwicklung der Geschäftsbeziehung, insbesondere aber für die Dauer einer Ratenzahlungsvereinbarung oder der Gewährung eines Verfügungsrahmens, können wir hierüber ebenfalls Auskünfte erhalten. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die vorgenannten Datenübermittlungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.

Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren).

Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Ebenso kann der Kunde sich über die SCHUFA im Internet unter www.schufa.de informieren. Die Service- Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover.


5. Lieferung

  • Allgemeines Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, wenn dieser kein Verbraucher ist. Ist freie Anlieferung vereinbart, so geht die Gefahr über, wenn zu ebener Erde abgeladen ist.  Teillieferungen sind zulässig; sie gelten als selbständige Lieferungen. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns vorbehalten.
  • Liefertermin und Lieferfristen Liefertermine und Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, dass wir verbindliche Liefertermine/-fristen schriftlich zusagen.  Unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse, wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen oder sonstige Fälle höherer Gewalt, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht. Überschreiten die sich daraus ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht. Werden wir aufgrund eines Umstandes, den wir oder ein Erfüllungsgehilfe von uns zu vertreten hat, daran gehindert, die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern (Lieferverzug), so haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen haften wir nur für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
  • Transportschäden und Fehlmengen Schadensmeldungen sind uns vom Kunden, unverzüglich, sofort bei Empfang der Ware, mündlich bzw. schriftlich nach Art und Umfang anzuzeigen. Offensichtliche Transportschäden und Fehlmengen müssen festgestellt werden und auf dem Lieferschein vom Fahrer schriftlich bestätigt werden. Ansprüche aus den Schäden sind auf Verlangen an uns abzutreten.

6. Annahmeverzug

Soweit sich der Kunde im Annahmeverzug befindet, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind weiter berechtigt Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Kunde befindet sich im Annahmeverzug, sobald ihn die Mitteilung erreicht hat, dass die Ware zur Abholung bereit ist und eine schriftlich gesetzte Nachfrist von einer weiteren Woche fruchtlos verstrichen ist. Die Nachfrist ist entbehrlich, sofern der Kunde die Annahme ausdrücklich verweigert. Der Schadensersatz beträgt 15 % des Warenwerts, aber mindestens 15 €. Sofern der uns tatsächlich entstandene Schaden 15 % des Warenwertes übersteigt, sind wir berechtigt, den tatsächlichen Schaden zu berechnen.

Der Kunde hat Abholware umgehend nach dem Zugang der Mitteilung, dass die Ware zur Abholung bereit ist, abzuholen.


7. Mängelrügen und Mängelhaftung

Ist unser Kunde kein Verbraucher, so ist er verpflichtet, alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen fünf Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau mündlich anzuzeigen.

Stellt der Kunde Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissicherungsverfahren durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Kunden beauftragten Sachverständigen erfolgte.

Ware, die als mindere Qualität verkauft ist, unterliegt bezüglich der ausdrücklich bezeichneten Minderqualität nicht der Mängelrüge.

Die farbliche Übereinstimmung bei zusammengehörigen Einrichtungsgegenständen kann nicht als Beschaffenheit vereinbart werden.

Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge mangelhafter Waren im Sinne von § 434 des BGB stehen unseren Kunden die gesetzlichen Mängelansprüche zu; Schadensersatzansprüche nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Ist unser Kunde kein Verbraucher, so steht uns beim Nacherfüllungsanspruch unseres Kunden das Wahlrecht zur Nachbesserung des Mangels oder der Ersatzlieferung zu.

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern unser Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine arglistige, vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet wird, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Lieferungsgegenstand entstanden sind, es sei denn, es handelt sich dabei um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie um Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Ist unser Kunde kein Verbraucher, so beträgt die Verjährungsfrist für Sachmängel bei neu hergestellten Sachen ein Jahr. Bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, gelten gesonderte Verjährungsfristen. Die Verjährungsfrist von gebrauchten Sachen beträgt ein Jahr, wenn es sich bei unserem Kunden um einen Verbraucher handelt. Ist unser Kunde kein Verbraucher, so erfolgt der Verkauf von gebrauchten Sachen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Soweit wir im Rahmen des Lieferantenregresses in Anspruch genommen werden, verbleibt es bei den gesetzlichen Vorschriften.


8. Rücksendung

Wir sind nicht verpflichtet, mangelfreie und ordnungsgemäß gelieferte Ware zurückzunehmen. Wenn wir uns dazu bereit erklären, berechnen wir 15% des Warenwertes, aber mindestens 15 €. Von uns gelieferte Ware wird – vorbehaltlich unserer Zustimmung - nur in tadellosem Zustand bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen. Zurückgenommene Ware wird abzüglich eines angemessenen Kostenanteils gutgeschrieben. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffter Ware ist ausgeschlossen.


9. Zahlung

  • Zahlungsbedingungen

    Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, sofort fällig und zahlbar. Soweit Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung, dass bis dahin alle früheren Rechnungen – ausgenommen Rechnungen, denen berechtigte Einwendungen unseres Kunden entgegenstehen – beglichen sind. Für die Skontoerrechnung ist der Netto-Rechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Gutschriften, Fracht etc. maßgeblich. Wechsel nehmen wir nur aufgrund besonderer Vereinbarung zahlungshalber herein. Schecks werden grundsätzlich angenommen, es sei denn, dass wir begründeten Anlass für die Annahme haben, dass der Scheck nicht eingelöst wird. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung, gutgeschrieben. Die Forderung und ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt.

    Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt.

    Bestehen mehrere Forderungen gegen den Kunden, so werden eingehende Zahlungen mit der jeweils ältesten Forderung verrechnet.

    Ein Zurückbehaltungsrecht unseres Kunden, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese unbestritten oder rechtkräftig festgestellt sind.
  •  Zahlungsverzug und Kreditwürdigkeit

    Der Kunde kommt durch eine Mahnung nach Fälligkeit in Zahlungsverzug, spätestens aber 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung. Wir sind berechtigt, für jede Mahnung 6,00€ zu berechnen.

    Wir sind berechtigt, von unserem Kunden, sofern er Verbraucher ist, ab Verzug Zinsen i. H. v. 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Soweit er kein Verbraucher ist, berechnen wir 8 % über dem Basiszinssatz. Wir sind weiter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der von uns selbst zu zahlenden Kreditkosten zu berechnen, die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

    Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit unseres Kunden zu mindern.

    Wir sind auch dann berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, Sicherheiten zu fordern, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

    Gerät der Käufer länger als 14 Tage in Zahlungsverzug, löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein oder stellt der Kunde seine Zahlungen endgültig ein, sind wir berechtigt, nach vorheriger Androhung, die Ware zurückzunehmen. Weiter sind wir berechtigt, den Betrieb des Kunden zu betreten und die Ware in Besitz zu nehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag.


10. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises behält sich der Verkäufer das Eigentum an dem Kaufgegenstand vor.


11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist der Sitz unserer Firma.

Ist unser Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist Gerichtsstand der Sitz unserer Firma; dies gilt auch ausdrücklich für alle Fälle von Wechsel- und Scheckklagen.

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über den internationalen Warenkauf (CISG).


12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser Bedingung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Übrigen nicht berührt.

  • Hinweis zur Aufbewahrungspflicht von Rechnungen für Verbraucher:
    
Der Rechnungsempfänger ist verpflichtet, die Rechnung zu Steuerzwecken 2 Jahre lang aufzubewahren.